Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
OLG Hamburg (14 W 12/03) | Datum: 24.02.2003
Über die sofortige Beschwerde entscheidet gemäß § 568 Abs. 1 Satz 1 ZPO der Einzelrichter. Die sofortige Beschwerde ist zulässig und jedenfalls insoweit begründet, als sie zur Zurückverweisung gemäß § 572 Abs. 3 ZPO [...]