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BFH (V B 137/02) | Datum: 06.08.2003
Nach § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) ist die Revision nur zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO ), die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer [...]