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BayObLG (1 ObOWi 41/02) | Datum: 06.03.2002
Der Betroffene überschritt am 27.4.2001 um 12.38 Uhr in M. auf der U-straße stadteinwärts fahrend aus Unachtsamkeit die höchstzulässige Geschwindigkeit von 50 km/h um mindestens 33 km/h. Das Amtsgericht hat ihn wegen [...]