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OVG Rheinland-Pfalz (7 B 10765/02) | Datum: 23.05.2002
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.000,- € festgesetzt. Die zulässige [...]