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OLG Stuttgart (2 Ss 166/02) | Datum: 24.06.2002
1. Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen 'einer fahrlässigen Verkehrsordnungswidrigkeit des Führens eines Lkws mit Anhänger mit einer Überladung um 8.829 kg (= 22,07 %)' - soweit an späterer Stelle im Urteil (Seite [...]