Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
AG München (345 C 28187/98) | Datum: 28.07.2000
Die Klägerin macht gegen den Beklagten ein Schmerzensgeld, dessen Höhe sie in das Ermessen des Gerichts stellt, das nach ihrer Vorstellung aber mindestens DM 8.500 betragen sollte, geltend. Dem zugrunde liegt folgender [...]