Sortieren nach
1. In Literatur und Rspr. besteht Einigkeit darüber, daß unter die Ausschlußklausel der Unterschlagung (§ 12 Nr. 1 Ziff. I b AKB) nur die Überlassung zum eigenen Gebrauch zählt, nicht dagegen eine kurzfristige Überlassung (vgl. OLG Hamm 78, 1108) - jedenfalls nicht die Überlassung des versicherten Motorrades an einen unbekannten Dritten zu einer Probefahrt. 2. Hat der Versicherungsnehmer sein Motorrad einem ihm unbekannten angeblichen Kaufinteressenten, der nicht mit seinem eigenen Fahrzeug angereist ist, zu einer Probefahrt überlassen, ohne sich die Personalien zu notieren, für die Dauer der Fahrt ein Personalpapier aushändigen oder eine Anzahlung geben zu lassen, so ist der Versicherer wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des durch den angeblichen Kaufinteressenten begangenen Diebstahls des Motorrades leistungsfrei, auch wenn der Täter ohne Motorradkleidung erschienen ist und bei der kurzen Probefahrt die Wohnstraße des Versicherungsnehmers nicht verlassen sollte.
OLGReport-Düsseldorf 1999, 459 VersR 1999, 1142 ZfS 1999, 297 r+s 1999, 230 [...]