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Ein Automobilhändler, der einen Gebrauchtwagen zum Verkauf anbietet, ist bereits dann zur Aufklärung des Kaufinteressenten verpflichtet, wenn der begründete Verdacht darauf besteht, der Wagen könnte früher in einen Verkehrsunfall verwickelt und hierbei beschädigt worden sein.
DAR 1999, 217 NJW-RR 1999, 1064 OLGReport-Frankfurt 1999, 170 [...]