Sortieren nach
»1. Die Wartepflicht am Unfallort endet nicht ohne weiteres mit der Feststellung der Personalien des Unfallbeteiligten. 2. Sie besteht nach § 142 Abs. 1 StGB bei Anordnung einer Blutprobenentnahme gem. § 81 a Abs. 1 S. 1 StPO durch die Polizei solange fort, bis entschieden ist, ob die Anordnung zwangsweise durchgesetzt werden soll, und die vorübergehende Festnahme des zur Mitwirkung nicht bereiten Unfallbeteiligten zwecks Verbringung zu einem Arzt erfolgt.«
DAR 1999, 567 NStZ-RR 1999, 251 NZV 1999, 173 VRS 96, 369 VerkMitt 1999, 61 [...]
»1. Die Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde kann der Einzelrichter nicht nach § 80a OWiG auf den Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (gegen OLG Hamm, VRS 95, 259). 2. Wird Versagung des rechtlichen Gehörs mit der Begründung gerügt, bei der Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG habe das Amtsgericht Entschuldigungsvorbringen nicht berücksichtigt, so bedarf es zur Zulässigkeit der Rüge nicht der Darlegung, was der Betroffene bei einer Verhandlung zur Sache selbst vorgetragen hätte (gegen BayObLG, DAR 1998, 480 = NZV 1999, 99).«
DRsp IV(468)211b-c NJW 1999, 2687 NZV 1999, 264 VRS 96, 451 [...]