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Der obsiegende verklagte Fahrer kann die Kosten seines eigenen Anwalts neben denjenigen Kosten des obsiegenden Kfz-Haftpflichtversicherers erstattet verlangen, der dem Fahrer als Nebenintervenient beigetreten ist und sich durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten ließ, da er befürchtete, daß der Klage ein gestellter Unfall zugrunde lag.
OLGReport-Karlsruhe 1999, 100 VRS 96, 16 VersR 1999, 465 ZfS 1999, 318 [...]
»Ordnet die ausländische Polizeibehörde, die in zulässiger Weise um Ermittlung und gegebenenfalls Vernehmung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe ersucht ist, die erste Vernehmung des Betroffenen an, unterbricht deren Anordnung die Verjährung nach § 33 S. 1 Nr. 1 OWiG.«
DAR 1999, 131 DRsp IV(468)215a NStZ-RR 1999, 118 VRS 96, 280 VerkMitt 1999, 46 [...]
Auch nach Erlaß eines Urteils ist die Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis zulässig. Jedoch findet im Beschwerdeverfahren eine erneute Prüfung der tatsächlichen Voraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis nicht statt. Die Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts ist vielmehr darauf beschränkt, daß nur das offensichtliche Fehlen der materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 69 StGB berücksichtigt werden darf.
DAR 1999, 86 NStZ-RR 1999, 115 NZV 1999, 345 VRS 96, 205 [...]