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OLG Köln (19 U 6/98) | Datum: 15.06.1998
Die Berufung der Klägerin ist zulässig und hat auch in der Sache selbst weit überwiegend Erfolg. Lediglich hinsichtlich eines Teils der begehrten Zinsen führt das Rechtsmittel nicht zur beantragten Verurteilung der [...]