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BayObLG (1 ObOWi 257/98) | Datum: 08.07.1998
Das Amtsgericht setzte durch Urteil vom 5.3.1998 gegen den Betroffenen wegen vorsätzlichen Nichteinhaltens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Geldbuße von 200 DM fest und verhängte ein Fahrverbot von 1 Monat. [...]