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»Allein aus dem Umstand, daß ein Angeklagter sein Fahrzeug zum Abtransport der von einem Einbruchsdiebstahl erhofften Beute eingesetzt hat, läßt sich ein zwingender Schluß auf eine fehlende charakterliche Eignung zum Führen von Kfz nicht ziehen.«
DAR 1999, 223 NZV 1999, 172 StV 1999, 318 VRS 96, 268 VerkMitt 1999, 52 [...]
»1. Zu den Voraussetzungen für die Annahme einer nicht angepaßten Geschwindigkeit i.S. des § 3 Abs. 1 StVO. Im Einzelfall reichen die Tatsache eines Unfalls, dessen Ablauf und festgestellte erhebliche Unfallschäden als objektive Anhaltspunkte aus, um eine offensichtlich zu hohe Geschwindigkeit anzunehmen. In derartigen Fällen ist nicht erforderlich, daß ein Tatrichter weitere Feststellungen dazu trifft, welche Fahrgeschwindigkeit nach den örtlichen Verhältnissen und den persönlichen Fähigkeiten des Fahrers höchstens zulässig war. 2. Der Verhängung eines Fahrverbots gem. § 2 Abs. 2 S. 1 BKatV steht nicht entgegen, daß ein Fahrverbot im Fall eines Verstoßes gegen § 3 Abs. 1 StVO nach § 2 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 BKatV nicht in Betracht kommt.«
DAR 1999, 38 NZV 1999, 178 VRS 96, 72 VerkMitt 1999, 44 [...]