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1. Weist ein Haftpflichtversicherer in seinen sog. Erstbriefen an die Geschädigten auf die erheblichen Preisunterschiede im Mietwagengeschäft hin, so verstößt dies nicht gegen Wettbewerbsrecht. 2. Enthält der Brief eine Auslobung bei preisbewußtem Verhalten des Geschädigten, so liegt hierin kein Verstoß gegen die Zugabeverordnung, das Rabattgesetz oder das Bereicherungsverbot des § 55 VVG. 3. Der Inhalt der Erstbriefe ist insoweit ein legitimes Mittel, das Ziel der kostengünstigen Unfallregulierung zu verfolgen.
s.a. OLG Hamm SP 1998, 54; LG Landau/Pfalz SP 1998, 55. SP 1998, 248 [...]
1. Sind wegen der Folgen eines Verkehrsunfalls Versicherung und Versicherungsnehmer verklagt, sind für den Versicherungsnehmer in der Regel die Kosten eines eigenen Anwalts erstattungsfähig. 2. Dies gilt nicht, wenn ein Interessenkonflikt zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung von vornherein ausgeschlossen ist.
JurBüro 1998, 367 MDR 1998, 713 NJW-RR 1998, 1614 ZfS 1998, 437 ZfS 1999, 319 [...]