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Einem nach Anklageerhebung und Eröffnung des Hauptverfahrens zum Verteidiger bestellten Anwalt, der es erreicht, daß die Staatsanwaltschaft die Anklage zurücknimmt und das Ermittlungsverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO einstellt, steht für seine Tätigkeit eine Gebühr nach § 84 Abs. 2, § 83 Abs. 1 BRAGO zu. Das gilt auch, wenn nach § 134 BRAGO der § 84 BRAGO noch in vor Inkrafttreten des Art. 33 JMiG v. 26.06.1997 geltender Fassung anzuwenden ist.
Anmerkung: Chemnitz, AGS 1999, 60 AGS 1999, 59 ZfS 1999, 33 [...]
Hat das Gericht zur Sicherung einer reibungslosen Durchführung des Verfahrens einen zweiten Pflichtverteidiger bestellt, so sind im Falle des Freispruchs für beide Pflichtverteidiger die Wahlverteidigerkosten zu erstatten.
Anmerkung: Madert, AGS 1998, 151 AGS 1998, 149 StV 1998, 621 StraFo 1998, 250 ZfS 1999, 179 [...]
»1. Auch nach Änderung der §§ 464d, 467 StPO aufgrund des KostRÄndG 1994 (BGBl. I, 1325) ist für die Kostenverteilung die sog. Differenztheorie - neben Kostenverteilung nach Bruchteilen - in den Fällen (echter) Teilfreisprüche weiterhin anwendbar. 2. Welche Aufteilungsmethode im Kostenfestsetzungsverfahren zur Anwendung kommt, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Rechtspflegers.«
AGS 2000, 88 StV 1998, 610 (Ls) StV 1998, 610 StraFo 1999, 105 ZfS 1999, 320 [...]
1. Stellt das Gericht ein vor ihm anhängiges Bußgeldverfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft vor der Hauptverhandlung nach § 47 Abs. 2 OWiG ein, dann sind die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Staatskasse aufzuerlegen. 2. Die Gebühren eines Verteidigers, der im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde oder im gerichtlichen Verfahren an der Einstellung mitgewirkt hat, bemessen sich nach § 105 Abs. 3, § 84 Abs. 2 BRAGO.
Anmerkung Chemnitz AGS 1998, 70 AGS 1998, 70 AnwBl 1998, 486 ZfS 1999, 180 [...]