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OLG Köln (19 U 47/98) | Datum: 23.10.1998
Die zulässige Berufung der Klägerin hat keinen Erfolg. Nach § 636 Abs. 1 RVO entfällt - von den hier nicht interessierenden Ausnahmefällen der vorsätzlichen Schädigung und der Verletzung bei der Teilnahme am [...]