1. Der für die Schadensbeseitigung notwendige Geldbetrag ist gem. § 249 S. 2 BGB grundsätzlich auch dann zu zahlen, wenn die Reparatur tatsächlich nicht durchgeführt wird. 2. Dennoch können im Rahmen des Schadensersatzes bestimmte Kosten für die Wiederherstellung - hier: Reisekosten auswärtiger Monteure - nur dann verlangt werden, wenn sie tatsächlich aufgewendet werden; z.B. Mietwagenkosten und Reparaturkosten innerhalb der 130% - Grenze.
MDR 1998, 966 OLGReport-Karlsruhe 1998, 371 SP 1998, 423 [...]
Weiß der Versicherer zum Zeitpunkt der Auszahlung der Entschädigungsleistung positiv von einer Obliegenheitsverletzung des Kunden (hier: Nichtangabe von Vorschäden), ist die vorbehaltlose Leistung in Kenntnis eines Verstoßes als Verzicht seines Leistungsverweigerungsrechts anzusehen. Ein Rückforderungsanspruch scheitert bereits deswegen.
MDR 1999, 739 OLGReport-Karlsruhe 1999, 125 SP 1999, 22 ZfS 1999, 201 r+s 1999, 17 [...]
Der obsiegende verklagte Fahrer kann die Kosten seines eigenen Anwalts neben denjenigen Kosten des obsiegenden Kfz-Haftpflichtversicherers erstattet verlangen, der dem Fahrer als Nebenintervenient beigetreten ist und sich durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten ließ, da er befürchtete, daß der Klage ein gestellter Unfall zugrunde lag.
OLGReport-Karlsruhe 1999, 100 VRS 96, 16 VersR 1999, 465 ZfS 1999, 318 [...]
»Ordnet die ausländische Polizeibehörde, die in zulässiger Weise um Ermittlung und gegebenenfalls Vernehmung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe ersucht ist, die erste Vernehmung des Betroffenen an, unterbricht deren Anordnung die Verjährung nach § 33 S. 1 Nr. 1 OWiG.«
DAR 1999, 131 DRsp IV(468)215a NStZ-RR 1999, 118 VRS 96, 280 VerkMitt 1999, 46 [...]
Auch nach Erlaß eines Urteils ist die Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis zulässig. Jedoch findet im Beschwerdeverfahren eine erneute Prüfung der tatsächlichen Voraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis nicht statt. Die Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts ist vielmehr darauf beschränkt, daß nur das offensichtliche Fehlen der materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 69 StGB berücksichtigt werden darf.
DAR 1999, 86 NStZ-RR 1999, 115 NZV 1999, 345 VRS 96, 205 [...]
1. Steht fest, daß der versicherte Wohnwagen in vollständigem und unbeschädigtem Zustand verschlossen abgestellt worden war, später, als die Versicherungsnehmerin und ihr Ehemann wieder zu ihm zurückkehrten, aber aufgebrochen war, Teile fehlten und Schäden vorhanden waren, so ist damit das äußere Bild des Versicherungsfalls bewiesen. Das gilt auch, wenn zahlreiche Teile der Inneneinrichtung abmontiert bzw. sonstwie fehlen. Daß Teile der Inneneinrichtung, die gefehlt haben, sorgfältig abmontiert wurden und für diese wie auch andere entwendete Einrichtungsgegenstände eine sinnvolle wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeit nicht zu erkennen ist, stellt nicht das äußere Bild des Versicherungsfalls in Frage, sondern ist dabei zu prüfen, ob konkrete Tatsachen vorliegen, welche mit erheblicher Wahrscheinlichkeit die Annahme einer von dem Versicherer behaupteten Vortäuschung nahelegen. 2. In der Kraftfahrt-Fahrzeugversicherung nach AKB 1970 besteht auch im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten.
OLGReport-Karlsruhe 1999, 86 VersR 1999, 306 ZfS 1999, 249 r+s 1999, 15 [...]