Sortieren nach
»Allein aus dem Umstand, daß ein Angeklagter sein Fahrzeug zum Abtransport der von einem Einbruchsdiebstahl erhofften Beute eingesetzt hat, läßt sich ein zwingender Schluß auf eine fehlende charakterliche Eignung zum Führen von Kfz nicht ziehen.«
DAR 1999, 223 NZV 1999, 172 StV 1999, 318 VRS 96, 268 VerkMitt 1999, 52 [...]
»1. Zu den Voraussetzungen für die Annahme einer nicht angepaßten Geschwindigkeit i.S. des § 3 Abs. 1 StVO. Im Einzelfall reichen die Tatsache eines Unfalls, dessen Ablauf und festgestellte erhebliche Unfallschäden als objektive Anhaltspunkte aus, um eine offensichtlich zu hohe Geschwindigkeit anzunehmen. In derartigen Fällen ist nicht erforderlich, daß ein Tatrichter weitere Feststellungen dazu trifft, welche Fahrgeschwindigkeit nach den örtlichen Verhältnissen und den persönlichen Fähigkeiten des Fahrers höchstens zulässig war. 2. Der Verhängung eines Fahrverbots gem. § 2 Abs. 2 S. 1 BKatV steht nicht entgegen, daß ein Fahrverbot im Fall eines Verstoßes gegen § 3 Abs. 1 StVO nach § 2 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 BKatV nicht in Betracht kommt.«
DAR 1999, 38 NZV 1999, 178 VRS 96, 72 VerkMitt 1999, 44 [...]
»1. Gegen Entscheidungen des Amtsgerichts im Bußgeldverfahren durch Beschluß i.S. des § 72 Abs. 1 S. 1 OWiG ist die Rechtsbeschwerde in entsprechender Anwendung des § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 OWiG zulässig, wenn die in § 72 Abs. 1 S. 2 OWiG vorgesehene Belehrung nicht erteilt worden ist oder wenn diese unvollständig, fehlerhaft oder irreführend ist. 2. Der Betroffene muß im Rechtsbeschwerdeverfahren in einer § 344 Abs. 2 StPO genügenden Form geltend machen, daß er einen den Anforderungen des § 72 Abs. 1 S. 2 OWiG entsprechenden Hinweis nicht erhalten habe. Ein etwaiger Verfahrensverstoß ist vom Rechtsbeschwerdegericht nicht von Amts wegen zu berücksichtigen.«
DAR 1999, 129 DRsp IV(468)209a-b NZV 1999, 182 VRS 96, 119 [...]
1. Bis zur Freigabe der Tarife in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zum 1.7.1994 waren die aufsichtsbehördlich genehmigten Unternehmenstarife verbindlich, so daß der Versicherungsnehmer sich gegen die Prämiennachforderung des Versicherer infolge einer Neuberechnung unter Zugrundelegung des Tarifs der richtigen Schadenfreiheits-Klasse nicht mit Erfolg auf eine abweichende Vereinbarung oder Verwirkung berufen kann. 2. Die Tarifbindung in der Fahrzeugvollversicherung ist bereits zum 01.04.1985 außer Kraft getreten, so daß der im Versicherungsschein dokumentierte Beitragssatz mangels Täuschung oder Kollusion von Agenten und Versicherungsnehmer bindend ist, selbst wenn die zugrundegelegte Schadenfreiheitsklasse unzutreffend ist. 3. Eine Vertrauenshaftung des Versicherer auf das Erfüllungsinteresse des Versicherungsnehmers wegen vom Agenten bei der Vertragsanbahnung erteilter Falschauskünfte ist ausgeschlossen, soweit dadurch die Tarifbindung unterlaufen würde.
OLGReport-Düsseldorf 1999, 117 VersR 1998, 1366 ZfS 1998, 465 r+s 1998, 361 [...]