Sortieren nach
1. Eine Windstärke von mindestens 8 Beaufort ist als Sturm iSv. § 12 Abs. 1 Nr. 1 c AKB anzusehen. 2. Der Sturm muß unmittelbar i.S. der vorgenannten Bedingung den Schaden herbeigeführt haben. 3. Unmittelbarkeit i.d.S. ist gegeben, wenn zwischen Ursachenereignis und Erfolg keine weitere Ursache tritt.
NJW-RR 1999, 468 SP 1999, 138 ZfS 1999, 338 r+s 1999, 451 [...]