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»1. Gegen Entscheidungen des Amtsgerichts im Bußgeldverfahren durch Beschluß i.S. des § 72 Abs. 1 S. 1 OWiG ist die Rechtsbeschwerde in entsprechender Anwendung des § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 OWiG zulässig, wenn die in § 72 Abs. 1 S. 2 OWiG vorgesehene Belehrung nicht erteilt worden ist oder wenn diese unvollständig, fehlerhaft oder irreführend ist. 2. Der Betroffene muß im Rechtsbeschwerdeverfahren in einer § 344 Abs. 2 StPO genügenden Form geltend machen, daß er einen den Anforderungen des § 72 Abs. 1 S. 2 OWiG entsprechenden Hinweis nicht erhalten habe. Ein etwaiger Verfahrensverstoß ist vom Rechtsbeschwerdegericht nicht von Amts wegen zu berücksichtigen.«
DAR 1999, 129 DRsp IV(468)209a-b NZV 1999, 182 VRS 96, 119 [...]
»Ordnet die ausländische Polizeibehörde, die in zulässiger Weise um Ermittlung und gegebenenfalls Vernehmung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe ersucht ist, die erste Vernehmung des Betroffenen an, unterbricht deren Anordnung die Verjährung nach § 33 S. 1 Nr. 1 OWiG.«
DAR 1999, 131 DRsp IV(468)215a NStZ-RR 1999, 118 VRS 96, 280 VerkMitt 1999, 46 [...]
»1. Zur Verhängung eines Fahrverbots bei einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG bei einem als freier Mitarbeiter bei einer Unternehmensberatung tätigen Betroffenen. 2. Zu den Auswirkungen des neuen § 25 Abs. 2 lit. a StVG auf die Berücksichtigung wirtschaftlicher Nachteile bei der Verhängung eines Fahrverbots.«
DAR 1999, 84 DRsp II(294)303a-b MDR 1999, 92 NZV 1999, 214 VRS 96, 231 [...]