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Die Verkehrssicherungspflicht für Straßen und Parkplätze erfordert es nicht, unauffällige, gesunde, nur naturbedingt immer etwas bruchgefährdete Äste von Pappeln oder Kastanien zu stutzen oder den Bestand großer Bäume dieser Arten an Verkehrsflächen zu beseitigen.
s. zur Beobachtungspflicht von Straßenbäumen OLG Brandenburg VersR 1998, 383 . VersR 1998, 865 [...]