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1. Die Herbeiführung eines Verkehrsunfalls durch 'Einnicken' am Steuer begründet nur dann den Vorwurf grober Fahrlässigkeit gegen den Fahrer des Kraftfahrzeugs, wenn er sich nachweislich über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen der Ermüdung bewußt hinweggesetzt hat (im Anschluß an BGH NJW 74, 948; BGH VersR 1977, 619). 2. Die in § 13 Nr. 3 b AKB vorgesehene Anrechnung von Rest- und Altteilen auf die Ersatzleistung ist nicht vorzunehmen, wenn zwar in dem vom Versicherungsnehmer vorgelegten Fahrzeuggutachten ein Restwert von 1200 DM angegeben ist, der Versicherer sich jedoch auf diese Tatsache nicht berufen und auch im übrigen nicht dargetan hat, daß der Versicherungsnehmer einen Restwerterlös tatsächlich erzielt hat oder unter seiner - des Versicherers Vermittlung bei hinreichenden Bemühungen alsbald hätte erzielen können (Stiefel/Hofmann, AKB, 16. Aufl, § 13 AKB Rdn, 47).
NVersZ 1998, 122 VersR 1998, 1276 ZfS 1999, 130 r+s 1998, 187 [...]
In der Kfz-Kaskoversicherung liegt eine Gefahrerhöhung gem. §§ 23 ff. VVG vor, wenn der Versicherungsnehmer dauernd einen Zweitschlüssel, wenn auch versteckt, im Kfz-Innenraum aufbewahrt. Der Annahme einer Gefahrerhöhung steht nicht entgegen, daß dies seit Abschluß des Versicherungsvertrags geschehen ist.
s.a. BGH VersR 1995, 909; BGH VersR 1986, 962 . VersR 1998, 233 [...]
1. Der Versicherungsnehmer verletzt in der Kaskoversicherung die ihm obliegende Aufklärungspflicht, wenn er die Frage nach der Laufleistung seines entwendeten Pkw bewußt falsch beantwortet und der Laufleistungsunterschied für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts auch erheblich ist. 2. Ein Laufleistungsunterschied von ca. 23 000 km zwischen den in der Schadensanzeige angegebenen 82 000 km und der tatsächlichen Laufleistung von ca. 105 000 km ist für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts erheblich.
s.a. LG Köln VersR 1996, 449 ; OLG Hamm VersR 1996, 184 . VersR 1998, 623 [...]