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OLG Köln (19 U 158/96) | Datum: 21.03.1997
Die Berufung des Klägers unterliegt keinen formellen Bedenken. Ziel der Berufung ist die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung weiteren Schmerzensgeldes von mindestens 10.000,00 DM und zur Zahlung von Verdienstausfall [...]