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OLG Köln (19 U 133/96) | Datum: 07.02.1997
Die zulässige Berufung der Beklagten ist nur insoweit begründet, als sich der Kläger infolge Zeitablaufs höhere Nutzungen seines Pkws anrechnen lassen muß als zum Zeitpunkt des landgerichtlichen Urteils. Im Ergebnis zu [...]