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Ein vor Inkrafttreten des SGB V zwischen dem Geschädigten und dem Haftpflichtversicherer des Schädigers geschlossener Abfindungsvergleich hat im Zweifel auch die Ansprüche auf Ersatz künftiger Pflegeaufwendungen erfaßt; allein die mögliche Unangemessenheit des Abfindungsbetrages läßt nicht den Rückschluß darauf zu, die Parteien des Abfindungsvergleichs hätten gemeinsam den zukünftigen Pflegebedarf ausklammern wollen.
Anmerkung Jürgen Jahnke VersR 1998, 738 VersR 1998, 738 r+s 1998, 156 [...]
1. Eine Gemeindesatzung, durch die die Streupflicht auf öffentlichen Gehwegen von der verkehrssicherungspflichtigen Gemeinde auf die Straßenanlieger übertragen wird, ist ein Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB. 2. Auch wenn der Schwerpunkt dieser Satzung wegen ihres Schutzgesetzcharakters in den privatrechtlichen Auswirkungen liegt, für die die Gesetzgebungszuständigkeit dem Bund zusteht, handelt es sich zugleich um eine Materie der polizeilichen Gefahrenabwehr. Die aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht folgende Reinigungspflicht wird von der inhaltsgleichen Pflicht zur sogenannten 'polizeimäßigen' Reinigung verdrängt. 3. Ist die Streupflicht wirksam auf einen Mieter übertragen, so reduziert sich die Streupflicht des Straßenanliegers auf eine Überwachungspflicht, an die ein strenger Maßstab anzulegen ist.
DRsp I(145)476c-d OLGReport-Celle 1997, 226 VersR 1998, 604 r+s 1997, 501 [...]