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1. Eine Pflegekasse, die gem. § 44 SGB XI Rentenversicherungsbeiträge für einen den Geschädigten pflegenden Angehörigen erbringt, kann hierfür vom Schädiger keinen Ersatz im Wege der Legalzession verlangen. 2. Wenn der Geschädigte wegen einer unfallbedingten Pflegebedürftigkeit von seiner zuvor nicht erwerbstätigen Ehefrau gepflegt wird, orientiert sich der Ausgleich für die Pflegetätigkeit an den Kosten einer fiktiven Pflegekraft; es sind jedoch die mangels Einstellung einer Pflegekraft nicht anfallenden Belastungen wie Rentenversicherungsbeiträge in Abzug zu bringen.
AA: LG Hannover VersR 1998, 255 . DRsp I(147)346d VersR 1998, 653 VersR 1998, 654 [...]