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Hat eine Straßenverkehrsbehörde einem EU-Angehörigen eine Fahrerlaubnis einer bestimmten Klasse (hier: der Klasse 2) bestandskräftig entzogen, kann von einer vergleichbaren ausländischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet nach § 4 Abs. 2 Buchst. c IntVO bzw. § 4 Nr. 3 der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 91/439/EWG des Rates auch dann kein Gebrauch gemacht werden, wenn dem Betreffenden später eine Fahrerlaubnis einer niedrigeren Klasse (hier: der Klasse 3) erteilt wurde.
s. Bouska DAR 1996, 276; Hentschel NJW 1996, 2764. ZfS 1998, 120 DAR 1997, 457 [...]