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Ein kurzzeitiges Einschlafen am Steuer stellt nur dann eine grobe Fahrlässigkeit dar, wenn der Fahrer vor dem 'Einnicken' Umstände hätte feststellen können, die den Schluß darauf zuließen, er habe sich über die von ihm erkannten deutlichen Vorzeichen der Ermüdung bewußt hinweggesetzt.
MDR 1998, 215 OLGReport-Frankfurt 1997, 281 VersR 1998, 973 [...]
1. Der Versicherer haftet einer türkischen Versicherungsnehmerin für einen im asiatischen Teil der Türkei erlittenen Schaden aus Culpa in contrahendo, wenn sein Agent bei der Beratung über den Abschluß eines Kfz-Vollkaskoversicherungsvertrags nicht über die geographische Beschränkung des Versicherungsschutzes auf Europa und außereuropäische Gebiete der EWG belehrt. Diese Beratungspflicht besteht auch dann, wenn bei Antragstellung nicht über eine geplante Fahrt in den asiatischen Teil der Türkei gesprochen wurde, da sich allein aus dem Umstand, daß die Versicherungsnehmer türkische Staatsangehörige ist, die naheliegende Möglichkeit ergab, daß das Fahrzeug auch zu Fahrten in den asiatischen Teil der Türkei benutzt werden könnte. 2. Die Versicherungsnehmerin trifft ein hälftiges Mitverschulden, wenn sie vor einer Fahrt in den asiatischen Teil der Türkei nicht die Versicherungsbedingungen durchliest oder beim Versicherer rückfragt, ob das Fahrzeug auch dort gegen Schäden versichert ist.
NJW 1998, 3359 OLGReport-Frankfurt 1998, 94 VersR 1998, 1103 [...]
Beinhaltet ein Versicherungsschein sowohl die Fahrzeug- wie die Haftpflichtversicherung, so ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Belehrung über die Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung der Erstprämien, daß sie für beide Erstbeiträge getrennt erfolgt und sich nicht auf den Gesamtbetrag bezieht.
s.a. OLG Hamm VersR 1995, 1085 . MDR 1997, 1029 OLGReport-Frankfurt 1997, 205 VersR 1998, 356 [...]