1. Wird die geöffnete Tür des Pkw des Klägers in einer Tiefgarage dadurch beschädigt, daß der Beklagte nach Abstellen seines Pkw die danebenliegende Parkhubbox in Bewegung setzt, so ist das Haftungsrisiko der Privathaftpflichtversicherung und nicht der Kfz-Haftpflichtversicherung zuzurechnen. 2. Das Öffnen der Fahrertür über die Stellfläche der eigenen Parkhubbox hinaus in den Raum der sich in Bewegung befindenden danebenliegenden Parkbox begründet ein Mitverschulden in Höhe von mindestens 50 %.
s.a. BGH VersR 1995, 90; 94, 83; OLG Frankfurt/M VersR 1996, 1269 . VersR 1998, 92 [...]
Es besteht die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung der behaupteten Entwendung, wenn der Pkw bei einer späteren Beschlagnahme an der Grenze keine Aufbruchspuren aufweist, das Fahrzeug mit einem im Kopierverfahren von einem Original-Werkstattschlüssel hergestellten Nachschlüssel aufgefunden wird, der erhebliche Gebrauchsspuren aufweist, die Versicherungsnehmer die Reise mit zwei Pkw angetreten hatte und die behauptete Entwendung wenige Tage vor Ablauf der für die Neupreisentschädigung maßgeblichen Zweijahresfrist stattgefunden haben soll.
OLGReport-Karlsruhe 1998, 162 VersR 1998, 1228 ZfS 1998, 299 [...]
Führte der in Frankreich wohnende Unfallgegner, ohne im Besitz einer Grünen Versicherungskarte zu sein, zum Zeitpunkt des Verkehrsunfalls ein Fahrzeug mit einem entstempelten und damit ungültigen deutschen Kennzeichen, so scheidet eine Haftung des Vereins 'Grüne Karte e. V' aus.
Vorinstanz: LG Offenburg VersR 1997, 868 , DAR 1999, 363 NZV 1998, 287 VersR 1998, 230 [...]
Sind Beschädigungen des Fahrzeugs aus der Teilkaskoversicherung gedeckt, die 1) aus Wut oder Enttäuschung über den gescheiterten Versuch, das Fahrzeug zu entwenden, 2) nach geglückter Entwendung eines Autoradios, vorgenommen worden sind?
s.a. KG ZfS 1997, 102. ZfS 1998, 102 r+s 1998, 11 VersR 1995, 955 r+s 1998, 12 [...]
1. Die Belehrung, daß 'nach der Rechtsprechung des BGH' bewußt unwahre oder unvollständige Angaben auch dann zum Verlust des Versicherungsanspruchs führten, wenn sie die Schadensfeststellung nicht beeinflußten, verfehlt die mit dem von der Rechtsprechung entwickelten Belehrungszwang intendierte Warnfunktion als Voraussetzung der Leistungsfreiheit des Versicherers. 2. Es wird daran festgehalten, daß sich im Fall einer folgenlosen Aufklärungspflichtverletzung eine auf die Fragen im vom Versicherungsnehmer ausgefüllten Schadensanzeigeformular beziehende Belehrung nicht auf spätere, von diesen Fragen nicht umfaßte - unrichtige - Erklärungen des Versicherungsnehmers erstreckt.
NJW-RR 1998, 30 OLGReport-Oldenburg 1997, 261 VersR 1998, 449 [...]