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Läßt der Fahrzeugführer das Fahrzeug über die im Parkschein angegebene Zeit hinaus stehen, so handelt er ordnungswidrig nach § 13 Abs. 1 StVO. Dies gilt auch dann, wenn er einen weiteren Parkschein gelöst hat. Eine Addition der in den Parkscheinen ausgewiesenen Parkzeiten findet nicht statt.
DAR 1997, 454 DRsp II(286)296d NStZ-RR 1998, 59 VerkMitt 1998, 11 [...]
Die Eintragung im Verkehrszentralregister ist auch dann keine Nebenfolge 'nichtvermögensrechtlicher Art' i. S. des § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG, wenn der Betroffene lediglich Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe ist und die Eintragung zu einer sog. Nachschulung des Betroffenen führt.
DAR 1997, 410 DRsp IV(468)205c VRS 94, 127 VerkMitt 1998, 13 [...]