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VGH Bayern (2 CS 96.2994) | Datum: 15.04.1997
I. Der Antragsteller ist Eigentümer des Grundstücks FlNr. der Gemarkung S, das an der W Straße, Ecke M Straße liegt. Er wendet sich gegen die sofortige Vollziehung einer Anordnung der Antragsgegnerin, die ihm [...]