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1. Die persönliche Zuverlässigkeit i. S. d. § 15e Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StVZO ist ein von der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen unabhängiges Erfordernis eigener Art. Sie ist eine Charaktereigenschaft, die sich in dauernder Haltung äußert und gewissenhafte und pünktliche Erfüllung der aus der Fahrgastbeförderung erwachsenden Pflichten voraussetzt. 2. Für die vorläufige Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung besteht ein Anordnungsgrund, wenn der Betroffene den Lebensunterhalt seit Jahren ausschließlich aus der Beförderung von Fahrgästen bestreitet.
s.a. OVG NW ZfS 1992, 394 = NWVBl 1993, 57; VGH BW ZfS 1997, 237. ZfS 1998, 120 NZV 1997, 536 [...]