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1. Wenn der Ehemann der Versicherungsnehmerin der Halter des versicherten Kfz ist, muß sich die Versicherungsnehmerin das Verhalten Verhalten Ihres Ehemannes in der Kfz-Fahrzeugversicherung als das ihres Repräsentanten zurechnen lassen (Prölss/Martin, VVG 25. Aufl., § 12 AKB Anm. 10 b). 2. Der Versicherungsnehmer führt den Versicherungsfall in der Fahrzeugversicherung grob fahrlässig herbei, wenn er in einer Diskothek mit einem nicht überschaubaren Gästekreis in einem Zeitraum von mehr als fünf Stunden Alkohol bis zur Fahruntüchtigkeit zu sich nimmt und während dieser Zeit seine Fahrzeugschlüssel in seiner auf der Lehne seines Barhockers oder einer Bank abgelegten Lederjacke beläßt, die er nicht ständig unter Kontrolle hält, so daß ein Dritter die Schlüssel und mit ihrer Hilfe das Fahrzeug entwenden kann, um dann einen Unfall zu verursachen.
OLGReport-Oldenburg 1996, 99 ZfS 1997, 141 r+s 1996, 172 [...]
Grobe Fahrlässigkeit beim Überfahren eines Stoppschildes (Senat r+s 1995, 42 = VersR 1995, 1183 Ls) liegt auch dann vor, wenn die Straße verschmutzt gewesen ist und der Fahrer diese Verschmutzung nicht rechtzeitig erkannte, so daß er beim Bremsen ins Schleudern geriet.
OLGReport-Oldenburg 1997, 3 SP 1997, 265 VersR 1997, 611 [...]
»Der Versicherer ist nach § 12 Abs. 3 VVG leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer zwar Klage einreicht, ein rechtzeitig angebrachtes Prozeßkostenhilfegesuch aber wegen Aussichtslosigkeit ohne Erfolg bleibt und der - weiterhin anwaltlich vertretene - Versicherungsnehmer jetzt 23 Monate lang nicht von sich aus den zur Zustellung der Klage erforderlichen Gerichtskostenvorschuß einzahlt oder einen Antrag auf Zustellung ohne Vorschußzahlung stellt und ein wegen eines zwischenzeitlich erfolgten Freispruchs des Versicherungsnehmers im Wiederaufnahmeverfahren vom Vorwurf der Brandstiftung nunmehr an sich erfolgversprechendes neues Prozeßkostenhilfegesuch erst zwei Monate nach Rechtskraft des Strafurteils einreicht.«
ebenso OLG Frankfurt/M. VersR 1993, 1341 OLGReport-Oldenburg 1996, 233 VersR 1997, 302 [...]
Sichert der Verkäufer beim Verkauf eines im sogenannten 'grauen Import' eingeführten Pkw dem Käufer zu, er verkaufe ihm ein 'Neufahrzeug', so fehlt die zugesicherte Eigenschaft, wenn der Pkw bereits im Ausland zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen gewesen ist, und zwar unabhängig davon, ob der erste Halter das Fahrzeug tatsächlich auch gefahren hat.
BB 1996, 2321 OLGReport-Oldenburg 1996, 123 VersR 1997, 627 [...]