Sortieren nach
1. Daß der Kaskoversicherer des Bestohlenen als Haftpflichtversicherer eines anderen Versicherungsnehmers von dem Unfall des gestohlenen Fahrzeugs Kenntnis erlangt, gehört nicht zum aktuellen Wissen des Versicherers im Zusammenhang mit der Regulierung des Diebstahls und steht der Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung nicht entgegen. 2. Der Versicherungsnehmer, der in der von ihm unterschriebenen Schadenanzeige unübersehbar und unmißverständlich gewarnt worden ist, daß bewußt unwahre und unvollständige Angaben auch dann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, wenn dem Versicherer kein Nachteil entsteht, braucht bei ergänzenden Angaben zur Wertermittlung nicht erneut entsprechend belehrt zu werden, damit Falschangaben die Leistungsfreiheit nach sich ziehen.
OLGReport-Düsseldorf 1997, 257 VersR 1997, 1393 ZfS 1998, 180 r+s 1997, 226 [...]
1. Für Schadensersatzansprüche eines Deutschen gegen einen Deutschen aus einem Skiunfall in Österreich gelten die deutschen Haftungsnormen, während für das Verschulden und Mitverschulden die Verhaltensregeln des österreichischen Handlungsorts maßgebend sind. 2. Mangels spezieller Rechtsnormen für das Verhalten von Skifahrern gelten auch in Österreich die Regeln des internationalen Skiverbands FIS.
DRsp I(145)473 OLGReport-Düsseldorf 1996, 227 VersR 1997, 193 [...]
Die von dem Versicherungsnehmer aufgewandten Kosten für ein von ihm im Prozeß vorgelegtes Gutachten eines Neurologen und Psychiaters, das sich mit einem von dem Versicherer vorgerichtlich eingeholten Sachverständigengutachten zur Fähigkeit des Versicherungsnehmers auseinandersetzt, einen Verweisungsberuf auszuüben, sind unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit notwendige Prozeßkosten i.S.v. § 91 Abs. 1 ZPO.
S.a. OLG Koblenz VersR 1995, 479. OLGReport-Düsseldorf 1996, 216 VersR 1996, 1124 [...]