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Die Zuerkennung eines Sockelbetrages von 500000,-- DM und einer monatlichen Schmerzensgeldrente von 500,-- DM für eine allmählich eintretende unfallbedingte Erblindung des Geschädigten stellt eine angemessene, die Grenzen der Entschädigungssystems nicht sprengende Summe dar
OLGReport-Frankfurt 1996, 271 VersR 1996, 1509 ZfS 1996, 131 [...]
Unter 'Berliner Modell' ist die vorsätzliche Beschädigung eines abgestellten Fahrzeugs durch einen entwendeten Pkw zu verstehen, der an Ort und Stelle zurückgelassen wird, um dessen Haftpflichtversicherer auf Gutachtenbasis in Anspruch nehmen zu können. Dies hat für den Täter insbesondere den Vorteil, daß mangels Feststellbarkeit des auffahrenden Fahrers keine Beziehung des Schädigers zu dem Geschädigten nachgewiesen werden kann und Widersprüche sowie Plausibilitätsmängel bei der Unfalldarstellung ausgeschlossen werden.
s.a. zum 'Berliner Modell' auch OLG Hamm VersR 1996, 519 . DRsp I(145)472a VersR 1997, 1507 [...]