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»1. Die Verwertung von Geschwindigkeitsmessungen mit dem LAVEG-Lasermeßgerät ist auch ohne fotografische Dokumentation des Meßvorgangs grundsätzlich zulässig. 2. Allerdings muß die Messung bei Tageslicht und im nicht dichten Verkehrsbereich erfolgen, um eine eindeutige Zuordnung des Meßwertes zu dem anvisierten Fahrzeug zu gewährleisten. 3. Feststellungen zur Zuverlässigkeit der Messung können insbesondere auch durch Vorhalt des Anzeigentextes und des Meßprotokolls gegenüber dem Meßbeamten getroffen werden. «
DRsp II(286)290a NStZ-RR 1997, 93 NStZ-RR 1997, 93 (Ls) VRS 92, 275 [...]
»Eine erhebliche zeitliche Differenz zwischen dem Einfahren in eine durch Zeichen 274.1 gekennzeichnete 30er Zone durch einen ortsfremden Kraftfahrer und der späteren Weiterfahrt kann im Einzelfall zu einer Minderung des Grades der Fahrlässigkeit führen, mit der Folge, daß es unter Umständen zur verkehrserzieherischen Einwirkung auf den Betroffenen der Verhängung eines Fahrverbotes nicht bedarf.«
DAR 1997, 161 DRsp II(294)297c NZV 1997, 489 VRS 93, 144 [...]