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Die Zuerkennung eines Sockelbetrages von 500000,-- DM und einer monatlichen Schmerzensgeldrente von 500,-- DM für eine allmählich eintretende unfallbedingte Erblindung des Geschädigten stellt eine angemessene, die Grenzen der Entschädigungssystems nicht sprengende Summe dar
OLGReport-Frankfurt 1996, 271 VersR 1996, 1509 ZfS 1996, 131 [...]