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Es kommt nicht darauf an, wer das Verfahren einstellt - die Staatsanwaltschaft nach § 170 Abs. 2 StPO oder das Gericht z.B. nach §§ 153, 153 a, 154 u.a. StPO - und ob das Verfahren vor oder nach Anklageerhebung eingestellt wird; allein entscheidend ist die Einstellung vor einer Hauptverhandlung, die deshalb und dadurch vermieden wird.
AGS 1996, 126 mit Anm. v. Madert. AGS 1996, 126 ZfS 1997, 70 [...]
1. Behält sich der Haftpflichtversicherer unverzüglich nach Eingang des Sachverständigengutachtens Einwände gegen die dortigen Feststellungen vor, so kann eine voreilige Veräußerung der Fahrzeugreste gegen die Schadenminderungspflicht verstoßen. 2. Neben dem Ersatz des Wiederbeschaffungswertes kann ein fiktiver Betrag für die Untersuchung des Ersatzfahrzeuges durch einen Sachverständigen nicht beansprucht werden.
Siehe auch AG München SP 1997, 109; AG Aschersleben SP 1997, 109. SP 1997, 108 [...]