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Die Vorschrift des § 25 Abs. 2 S. 3 StVG, wonach im Fall der nicht freiwilligen Herausgabe eines Führerscheins dessen Beschlagnahme zulässig ist, deckt nicht auch die Durchsuchung der Wohnung des Betroffenen zum Zwecke der Auffindung des Führerscheins.
Anmerkung Hentschel, NZV 1996, 506 und Göhler, NZV 1996, 508 NZV 1996, 506 [...]