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1. Bei Anmietung eines Ersatzfahrzeuges für einen längeren Zeitraum ist der Geschädigte verpflichtet, sich nach einem günstigen Angebot umzuhören. 2. Die Empfehlung eines Autohauses ersetzt nicht seine eigene Erkundigungspflicht. 3. Eine Mietpreisvereinbarung zwischen einer Autovermietung und einem Haftpflichtversicherer kann ein Anhaltspunkt für die Erforderlichkeit von Mietwagenkosten sein. 4. Die Entscheidung des BGH v. 07.05.1996 - SP 1996, 244 steht dem nicht entgegen.
S.a. BGH NJW 1985, 2639 ; BGH SP 1996, 244. SP 1996, 317 [...]