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»1. Gem. § 52 Abs. 6 ThürStrG gelten Straßen nur dann als für den öffentlichen Verkehr gewidmet, wenn sie zuvor nach § 4 Abs. 1 der Straßenverordnung vom 22.8.1974 (GBl-DDR I, Nr. 57) durch Beschluß des des Rates der Gemeinde den Straßen, die der öffentlichen Nutzung dienen, zugeordnet sind. 2. Ist dies nicht der Fall und dient eine Straße oder eine Teilfläche lediglich faktisch dem öffentlichen Verkehr, kann diese Nutzung durch den Eigentümer geändert oder eingeschränkt werden, wenn eine Verkehrsgefährdung der Allgemeinheit ausgeschlossen ist.«
NJW 1998, 252 (Ls) NJW 1998, 252 NZV 1997, 448 VIZ 1998, 37 [...]
Rechtsfehlerhaft ist eine Überzeugungsbildung durch Vergleich der Beschreibung des um kommissarische Vernehmung ersuchten Richters über das Aussehen des von ihm vernommenen Betroffenen mit einem Radarfoto. Der erkennende Richter muß sich die Überzeugung, daß auf dem Foto der Betroffene mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit abgebildet ist, aufgrund eigenen persönlichen Eindrucks verschaffen und deshalb das persönliche Erscheinen des Betroffenen zur Hauptverhandlung anordnen.
S.a. BGHSt 30, 172, 176; OLG Frankfurt/M. in VerkMitt 1988, 62 . ZfS 1996, 395 [...]