Sortieren nach
Für die Beurteilung der Erforderlichkeit der Einschaltung eines RA spielt es keine Rolle, daß die Versicherung den Schaden im nachhinein tatsächlich in voller Höhe reguliert hat, da es nur auf die ex ante und nicht ex post Ansicht ankommt.
keine Erstattung in einfach gelagerten Fällen'. DRsp I(123)432a-c ZfS 1997, 111 [...]