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AG Ludwigshafen a. Rhein (2 f C 505/95) | Datum: 01.03.1996
Die Tatsache, daß die Kl. ein kaufmännisches Gewerbe betreibt, reicht nicht dazu aus, die Erforderlichkeit der Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes zur Durchsetzung von unfallbedingt erlittenen Schäden zu verneinen'. [...]
AG Ludwigshafen a. Rhein (2 e C 43/95) | Datum: 19.03.1996
SP 1996, 239 [...]