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BGH (VI ZR 256/95) | Datum: 11.06.1996
Die Klägerin nimmt die Beklagte aus übergegangenem Recht auf Ersatz von Aufwendungen in Höhe von 22.413,27 DM nebst Zinsen in Anspruch, die sie anläßlich eines Verkehrsunfalls für einen Zivildienstleistenden erbracht [...]