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Wird ein Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn auf einem weiteren Fahrstreifen einem anderen Kraftfahrzeug erfaßt und verletzt, kann er den Führer des Kraftfahrzeugs, das sich auf der ersten Fahrbahn befand, und der ihn mittels Handzeichen zur Überquerung der Fahrbahn aufgefordert hat, nicht in Haftung nehmen.
Vorinstanz: LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 2498/96 OLGR-München 1997, 161 [...]