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AG Lingen (4 C 462/96 II) | Datum: 28.11.1996
Von der Darstellung des Tatbestandes wird nach § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen. Die zulässige Klage ist nicht begründet, denn dem Kläger steht über das vorprozessual gezahlte Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 300 DM [...]