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1. Hat ein Polizeibeamter und nicht der Arzt, der die Blutentnahme durchgeführt hat, das Blutentnahmeprotokoll unterschrieben, so beeinträchtigt das nicht die Verwertbarkeit des Blutalkoholgutachtens. 2. Eine nach der Unfall durchgeführte Infusion (2 I) führt nicht zu einer Erhöhung der Blutalkoholkonzentration.
s.a. BGH r+s 1991, 404 = VersR 1991, 1367 ; OLG Nürnberg VersR 1990, 480 r+s 1997, 214 [...]