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Haben die Parteien eines Kaufvertrages über einen fabrikneuen Pkw ein Nachbesserungsrecht des Verkäufers vereinbart, verliert der Verkäufer dieses Recht nach zwei vergeblichen Nachbesserungsversuchen, dem anschließenden Bestreiten des Mangels in dem daraufhin geführten Rechtsstreit, so daß seine nach dem für ihn ungünstigen Ausgang der Beweisaufnahme gezeigte Bereitschaft zu einem weiteren Versuch der Nachbesserung unerheblich ist.
OLGR 1996, 155 OLGReport-Düsseldorf 1996, 155 ZfS 1996, 337 [...]