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OLG Köln (19 U 235/94) | Datum: 29.05.1995
Die zulässige Berufung hat keinen Erfolg. 1.Der Kläger wendet sich ohne Erfolg gegen seine Mithaftung dem Grunde nach zu 20 %. Er haftet zumindest für die Betriebsgefahr seines Fahrzeuges, da nicht feststellbar ist, [...]