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OLG Köln (19 U 48/95) | Datum: 23.06.1995
Die zulässige Berufung hat keinen Erfolg. Eine Haftung des Beklagten zu 1) scheidet schon deshalb aus, weil dieser zur Zeit des Unfalles am 5.8.1993 nicht mehr Halter des Pkw, amtliches Kennzeichen K ..., war. Halter [...]